(gemäß §5 TMG)
Meridiano Kaffeeservice
Inh. Silke Götz und Frank Schmitt GbR
Arberger Heerstraße 85
28307 Bremen-Arbergen
sg@granitos-bremen.de
Tel.: 0421 - 460 23 64
Fax: 0421 - 460 23 65
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Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Geltung, sofern sie nicht ausdrücklichschriftlich anerkannt werden.
Die Angebote sind freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese ist im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen einzurechnen.
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises Eigentum von Granitos.
- Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehres zulässig. Alle dem Kunden aus einer Weiterveräußerung dieser Waren zustehenden Forderungen werden im Voraus an Granitos abgetreten. Granitos nimmt diese Abtretung hiermit an.
- Die Waren und Geräte dürfen vor vollständiger Bezahlung durch den Kunden an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
- Der Kunde darf das Eigentum und den Besitz der diesem Vertrag zu Grunde liegenden Geräte nur nach vorheriger Zustimmung von Granitos auf Dritte übertragen.
- Der Käufer ist verpflichtet, bis zur entgültigen Bezahlung des Gerätes die gekauften Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich ferner die Gegenstände gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer und Wasserschäden zu versichern.
Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.
Granitos ist berechtigt, für eigene Zwecke die zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle notwendigen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
- Sachmängel oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Nicht erkennbare Sachmängel sind Granitos unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen.
- Bei gerechtfertigten und ordnungsgemäß gerügten Sachmängeln ist Granitos berechtigt, nach seiner Wahl Ersatzlieferung zu leisten oder eine Gutschrift über die fehlerhafte Ware zu erteilen.
- Für Kaffeemaschinen gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Für die Lieferung von Gebrauchtware ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
- Mängel wegen unsachgemäßer Behandlung und wegen mangelnder Pflege sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Unsere Produkte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Eine Haftung bei unsachgemäßem Gebrauch lehnt Granitos ab.
- Jede Produkthaftung wird, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen.
- Die Haftung von Granitos bei Verzug und nachträglicher Unmöglichkeit ist, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Teillieferungen sind zulässig Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit, durch eine von uns nicht zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Käufer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von 4 Wochen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere Schadenersatzansprüche – im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Vorstehender Absatz gilt auch für die direkte Inanspruchnahme gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Granitos.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der jeweiligen Partei über.
- Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, dass die jeweiligen Versorgungsleitungen am Aufstellort vorhanden sind.
- Der Kunde hat Granitos einen Wohn- oder Geschäftsortwechsel und jeden Standortwechsel unverzüglich mitzuteilen und die ihm überlassenen Gegenstände nicht ohne Einwilligung von Granitos von dem angegebenen Standort zu entfernen.
- Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Ergänzungen und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem erkennbaren oder mutmaßlichen Willen der Vertragsschließenden entsprechen und eine den Umständen nach angemessene Regelung darstellen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Bremen.